Fahrzeug der Müllabfuhr, Copyright: Fotolia
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Lassen Sie für Ihre Kommune ein Abfallkonzept erstellen

Bei dem komplexen Thema Energieerzeugung aus Reststoffen ist eine langfristige Planung und Vorbereitung der Projekte von Vorteil. Am Anfang steht wie immer die Diskussion im politischen Raum. Im Falle der Verwertung von organischen Reststoffen aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich stellt die Erarbeitung einer fundierten Datengrundlage und die Recherche der Möglichkeiten die Basis für diese Diskussion dar. Das Gelingen eines solchen Projektes ist auf die Beiträge aus allen zuständigen Verwaltungseinheiten angewiesen. Zielführend ist hierbei die Orientierung an den im Folgenden beschriebenen Arbeitsschritten:

Bestandsaufnahme

Bei der Bestandsaufnahme empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Garten- und Friedhofsamt bzw. dem Grünflächenamt, Straßenverkehrsamt oder anderen Verwaltungsbereichen, in deren Zuständigkeitsbereich Biorestmassen anfallen, um die verfügbaren Menge zu ermitteln.

In Abhängigkeit von Art und Menge der Biomassen ist die zur Verfügung stehenden Technik zu eruieren und auch die Wirtschaftlichkeit einer möglichen Anlagen sollte unter verschiedenen Bedingungen in dieser Phase der Bestandsaufnahme grob abgeschätzt werden.

Die folgende Checkliste zeigt, welche Arbeitschritte im Einzelnen erforderlich sind. Je nachdem in welcher Tiefe die einzelnen Fragen beantwortet werden, spricht man von Machbarkeitsstudie oder Vorplanung. Um belastbare Ergebnisse zu erzielen, empfiehlt sich eine detaillierte und vertiefte Bearbeitung der Fragen, was i.d.R. auf Grund der fehlenden Detailkenntnisse nicht mehr alleine von Verwaltungskräften durchgeführt werden kann, sondern von speziellen Planungsbüros unterstützt werden sollte. Eine Machbarkeitsstudie kann durchaus von speziellen Fachabteilungen der kommunalen Verwaltung, wie z.B. einer Bauabteilung in Zusammenarbeit mit dem Abfallwirtschaftsamt, erstellt werden. Öffentliche Beratungsstellen und verschiedene gemeinnützige Organisationen unterstützen diese Phase der Bestandsaufnahme auch kostenlos.

  • Welche Materialien stehen langfristig in welchen Mengen für die Energieerzeugung zur Verfügung?
    Z.B. Bioabfall, Klärschlamm, Küchen- und Speiseabfälle, Grünschnitt aus der Landschaftspflege, Durchforstungsholz
  • Sind diese Materialströme in irgendeiner Weise durch Abnahmeverträge oder Lieferverpflichtungen (noch) für bestimmte Zeiträume gebunden?
    z.B. Überlassungsverträge für getrennt gesammelte Bioabfälle gegenüber Betreibern von Kompostierungsanlagen, Speiseabfallverwerter, Verträge mit Landwirten über die Nutzung des Aufwuchs von naturschutzfachlichen Kompensationsflächen usw.
  • Ist die ganzjährige Versorgung der geplanten Anlage mit Rohstoffen gewährleistet oder müssen (in Abhängigkeit von der Jahreszeit) weitere Materialien akquiriert werden?
    z.B. Gülle aus der Landwirtschaft, Silage, Energiepflanzen etc.
  • Sind bereits Anlagen oder Anlagenteile vorhanden, die zur Erzeugung von Energie aus nachwachsenden Rohstoffen geeignet sind?
    z.B. Gasmotoren für Deponiegas, Biomasseheizkraftwerke;
  • Welche Technik der Biomassenkonversion bietet sich für den zur Verfügung stehenden Rohstoff an?
    z.B. Trockenvergärung für Grünschnitt aus der Landschaftspflege.
  • Welche Standorte sind für die Errichtung einer Anlage auch hinsichtlich der Verwertung der produzierten Wärme geeignet?
    z.B. Industriegebiete mit Wärme- oder Kältebedarf, Schwimmbäder, Krankenhäuser, Neubaugebiete mit Fernwärmenetz (Anschlusszwang)
  • Grobe Abschätzung der Wirtschaftlichkeit verschiedener Anlagenkonfigurationen unter Berücksichtigung der bisherigen Entsorgungskosten der Biomassen, Erlöse aus Strom- und Wärmeerzeugung, Fördermöglichkeiten usw.
  • Welche Organisationsformen des Anlagenbetriebes sind gegeben und wie gestalten sich diese Möglichkeiten?
    z.B. Eigenbetrieb, Betreibermodell, Contracting.

Zielvorgaben

Aus den erarbeiteten Grundlagen lassen sich Zielvorgaben formulieren, die das Vorhaben mit entsprechenden Prioritäten klar beschreiben und so eine zielgerichtete Ausschreibung ermöglichen. Zudem werden hier die einmal erarbeiteten Kriterien für die jeweiligen Entscheidungsfelder zur ökologischen Energieerzeugung festgehalten und erleichtern zukünftige Maßnahmen. In den Zielvorgaben sollten folgende Punkte herausgestellt werden können:

  • Die schwerpunktmäßige Intention der Planung, d.h. dient die Anlage in erster Linie der Verwertung vorhandener Materialien oder hat die Energieerzeugung und damit der Zukauf weiterer Materialien Vorrang.
  • Die Art der Energieerzeugung sowie das dafür einzusetzende Material in Qualität und Menge.
  • Die Beschreibung der Technologie bzw. der technischen Anforderungen, die die Anlage erfüllen muss unter besonderer Berücksichtigung der ökologischen Relevanz der technischen Möglichkeiten.
  • Finanzierungs- und Ertragspläne sowie ein Zeitrahmen, in dem das Projekt zu realisieren ist.
  • Die Organisationsform sowie die damit verbundenen Anforderungen an zukünftige Partnerunternehmen oder Dienstleister bzw. an das eigene Personal;

Realisierung

Die in den Zielvorgaben festgehaltenen Anforderungen und Vorgaben bezüglich Organisationsform sowie technischer und ökologischer Eigenschaften der gewünschten Dienstleistungen erleichtern eine zielgerichtete Ausschreibung des gesamten Projektes oder einzelner Teilaspekte.

 

Tagung Bioschmierstoffe 2012
Wettbewerb Bioenergiedörfer
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